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Am 2. Oktober ver öffentlichte die Europäische Kommission zusätzliche Leitlinien, um Dritt länder bei ihren Vorbereitungen für die Umsetzung der EU-Verordnung zur Entwaldung zu unterstützen. Die Kommission schlug außerdem vor, zusätzliche 12 Monate für die Vorbereitung des Gesetzes zu gewähren. Wenn dies vom Europäischen Parlament und vom Rat gebilligt würde, würde das Recht am 30. Dezember 2025 für große Unternehmen und am 30. Juni 2026 für Kleinst-und Klein unternehmen gelten-wobei die zusätzliche Zeit als Phasing-In-Periode dient.
Die Verlängerung um 12 Monate ist die einzige vor geschlagene Gesetzes änderung und stellt die von den EU-Gesetzgebern vereinbarten Ziele oder den Inhalt des Gesetzes in keiner Weise in Frage.
Die Kommission kündigte außerdem an, dass eine große Mehrheit der Länder weltweit nach Anwendung des Benchmarking als „ risiko arm “eingestuft wird. Dies bietet die Möglichkeit, gemeinsame Anstrengungen zu konzentrieren, wenn die Herausforderungen bei der Entwaldung akuter sind.
Die EU-Verordnung zur Entwaldung soll sicherstellen, dass die EU nicht zur Entwaldung beiträgt. Es erfordert, dass eine Reihe von Waren (Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Holz, Gummi und Rinder) und Produkte aus diesen Waren stammen nicht aus abgeholztem Land im Sinne der Ernährungs-und Landwirtschaft organization der Vereinten Nationen (FAO).
Das Folgende ist die Botschaft der Europäischen Kommission: